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Der Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V ist aufgrund des Betreuungsgesetzes vom 01.01.1992 gegründet worden. Der Verein ist neben den Betreuungsgericht und der Betreuungsbehörde zuständig für die Betreuung von volljährigen Menschen, die im Landkreis Biberach wohnen und infolge von psychischer oder körperlicher Krankheit, seelischer oder geistiger Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig besorgen können. Der Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V ist seit August 1993 tätig. Er ist ein Fachdienst der sozialen Arbeit.

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