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Wir informieren Sie…

über die verschiedenen Möglichkeiten, konkrete Vorsorge zu treffen, wie Sie die Ausübung Ihres Selbstbestimmungsrechts regeln können.

Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund einer Bewusstlosigkeit zu einer Operation nicht zustimmmen oder aufgrund einer Demenz Ihre Kontoführung nicht mehr selbst überwachen oder Ihren Umzug in ein Altersheim nicht mehr selbst organisieren.

Betreuungsformen

Sollten Sie auf Dauer nicht mehr entscheidungsfähig sein und keine Vollmacht erteilt haben, muss ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.

Dieser entscheidet dann an Ihrer Stelle. Betreuer/innen werden vom Betreuungsgericht (Notariat) eingesetzt für einen umschriebenen Aufgabenbereich. In einer Betreuungsverfügung können Sie vorab vorschlagen, wer im gegebenen Fall für Sie die Betreuung übernhmen sollte und wen Sie keinesfalls wünschen.

Das Betreuungsgericht ist an Ihre Wünsche gebunden. Sie können auch mehrere Personen für unterschiedliche Aufgabenbereiche vorschlagen. Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht kontrolliert. Sollten Sie keine geeignete Person kennen, muss das Betreuungsgericht eine fremde Person bestimmen.

General- und Vorsorgevollmacht

Eine Vollmacht ist eine Willenserklärung, mit der einer anderen Person Vertretungsmacht erteilt wird. Der Vollmachtgeber bestimmt Art und Umfang der gewünschten Vertretung. Das wird in der Urkunde festgelegt. Sie haben die Möglichkeit, die General- und Vorsorgevollmacht bei einem Notar beurkunden zu lassen. Bei einer Generalvollmacht wird einer Vertrauensperson Vertretungsmacht für alle Lebensbereiche erteilt. Die Rechtswirksamkeit tritt sofort ein. Hier bieten wir Ihnen dazu grundsätzliche Informationen, die Sie aber in der endgültigen Fassung mit Ihrem Notar besprechen müssen.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung regeln Sie im voraus für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit die Art und Weise der ärztlichen Behandlung nach Ihrem Willen. Gleichzeitig können Sie durch eine Betreuungsverfügung oder Vollmacht eine Person benennen, die für die Umsetzung Ihrer Willenserklärung Sorge trägt.

Die Patientenverfügung sollte deshalb die persönliche Auseinandersetzung mit folgenden Themen beinhalten:

- notwendige Versorgung mit medizinischen Geräten
(z.B. Beatmung, Ernährung)
- Leben verlängernde Maximaltherapie
- schwere Leiden
- Palliativmedizin z.B. Linderung von Schmerzen

Wir bieten Ihnen…

- Informations- und Betreuungstermine
- Vorträge zum Betreuungsrecht und vorsorgende Verfügungen, sowie zu sozialrechtlichen Themen.
- Formulare und Broschüren
- Vermittlung zu anderen Informationsquellen und Institutionen

Unsere Informationsveranstaltungen, Vorträge und Beratungen sind kostenlos.